Urban bekommt Nachricht aus Berlin – Einsatz für Radwege-Bestandsschutz
VAREL/BERLIN. Müssen Fahrradfahrer wirklich ausnahmslos immer rechts fahren, auch auf schmalen Nebenanlagen, wenn in Fahrtrichtung links eine deutlich besser ausgebaute existiert? Diese Frage war vor knapp zwei Jahren auch in Varel eifrig diskutiert worden. Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot auch für Fahrradfahrer, die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kennt aber doch Ausnahmen von dieser Regel, so heißt es dort etwa zur Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung: „ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften kommt ausnahmsweise in Betracht“.
Diesen Passus mit Blick auf jahrzehntelange Praxis etwa an der Oldenburger Straße in Varel oder auch an der Ortsdurchfahrt Büppel zu erweitern war die Idee von Rainer Urban: Er setzte sich Mitte 2019 mit der Stadt Varel, mit der Polizei und mit dem ADFC in Verbindung, schrieb an den Landesverkehrsminister – alle waren sie aber nicht zuständig, denn letztlich ist die Straßenverkehrsordnung Sache des Bundes. Die Vareler Bundestagsabgeordnete Siemtje Möller schließlich gab Urban den Tipp, es mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu versuchen. So machte sich Rainer Urban ans Formulieren der Eingabe aus Büppel – auch weil ihn Freunde und Nachbarn dazu ermutigten: Zu praxisfern sei die geltende Regelung – all die Jahre sei man auf der linken Seite buchstäblich gut gefahren, das müsse auch weiterhin möglich sein. So heißt es im Vorschlag von Rainer Urban, die entsprechende Regelung in der Bundesrechtsverordnung möge ergänzt werden um den Passus: „Eine Ausnahme ist auch dann gerechtfertigt, wenn ein Radweg schon vor der Neuregelung der Benutzungspflicht eingerichtet wurde und sich über die Jahre bewährt hat.“
Häufig handelt es sich bei diesen Routen nicht (mehr) um Fahrradwege im engeren Sinne, weil sie nach heutiger Norm nicht mehr die Anforderungen an einen echten Radweg erfüllen. Nach geltender Gesetzeslage handelt es sich bei den besagten Nebenanlagen fast immer um Gehwege, auf denen Radfahrer allenfalls geduldet sind, sofern diese besondere Vorsicht walten lassen und Fußgängern den Vorrang einräumen.
Anfang November 2020 – also fast ein Jahr nach Einreichen der Petition – hat Rainer Urban nun eine Auskunft vom Ausschussdienst des Bundestages erhalten: Darin wird mitgeteilt, dass der Dienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Petitionsausschuss obliegt, die Petition an die Berichterstatter, sprich an Abgeordnete des Petitionsausschusses, weiterleitet. In der Folge werde das Anliegen dem Ausschuss selbst – dem übrigens auch die Vareler Abgeordnete Siemtje Möller angehört – sowie schließlich dem Plenum des Bundestages zur Beschlussfassung vorgelegt. Wann das geschehen soll, dazu konnte der Ausschussdienst aber keine Angaben machen.
So ist nicht nur von Rainer Urban noch weitere Geduld gefordert: „Ich denke nicht, dass mit einer Annahme meiner Petition alle Probleme der Radfahrer in Varel gelöst wären. Aber für viele könnte man so Rechtssicherheit schaffen. Ich werde immer wieder danach gefragt“, berichtet Urban.