Anregung aus Varel: Erlaubnis für private Brauchtumsfeuer nach Vorbild Wittmund
Varel. In einer Anregung an den Landkreis Friesland hat die Vareler Ratsfrau Gesche Wittkowski (Zukunft Varel) vorgeschlagen, zu Ostern in diesem Jahr auch im Kreis Friesland das Abbrennen von privaten Osterfeuern zu erlauben. Sie verweist dabei auf das Beispiel Wittmund, wo es im vergangenen Jahr entgegen dem allgemeinen Veranstaltungsverbot, das auch die öffentlichen Osterfeuer einschloss, erlaubt war, Brauchtumsfeuer im kleinen Kreis zu entzünden.
Nachbarschaftlich und familiär organisierte, also private Osterfeuer sollen als Bestandteil der Brauchtumspflege anerkannt und entsprechend zugelassen werden, fordert Gesche Wittkowski in ihrer Anregung, die an Landrat Sven Ambrosy und den Kreistagsvorsitzenden Jannes Wiesner adressiert ist.
Mit Abschaffung der Brenntage waren Osterfeuer in Niedersachsen vor einigen Jahren grundsätzlich untersagt worden, nur noch öffentliche Veranstaltungen sind seither zugelassen. Die soziale Funktion der kleinen Osterfeuer sei dabei außer Acht gelassen worden, sagt Gesche Wittkowski. Genau wie im benachbarten Landkreis Wittmund würden die nachbarschaftlich oder familienintern organisierten Osterfeuer jedoch zum festen Bestandteil der Osterfeierlichkeiten gehören.
„Die Hygieneauflagen zur Eindämmung der Coronapandemie haben nun zwei Jahre in Folge die großen öffentlichen Osterfeuer verboten und auch im Jahr 2022 stehen die Chancen für solche Großveranstaltungen schlecht“, argumentiert die Kommunalpolitikerin. Kleine Osterfeuer würden den Vorteil bieten, dass der Teilnehmerkreis stark begrenzt ist.
„Gerade in Pandemiezeiten ist es wichtig, den zwischenmenschlichen Kontakt zur Familie, zu engen Freunden und Nachbarn zu pflegen, um Vereinzelung und Vereinsamung vorzubeugen“, schreibt Wittkowski in ihrer Anregung an den Kreis. „Aufgrund des klar umrissenen Teilnehmerkreises sind die Einhaltung von Abständen bei gleichzeitiger Reduzierung der Kontakte sowie die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung im Fall der Fälle gegeben.“
Der Landkreis Wittmund hatte im vergangenen Jahr kurz vor Ostern mitgeteilt, dass private Osterfeuer unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen zulässig seien. Zuvor hatte das Land Niedersachsen seine Position dazu kurzfristig geändert. Die Feuer durften daraufhin am Samstag vor Ostern abgebrannt werden, mussten aber bis 18 Uhr erloschen sein.
Es sei nur zu begrüßen, so Gesche Wittkowski, wenn der Landkreis Friesland eine vergleichbare Regelung finden könne, die das Abbrennen privater Osterfeuer als Bestandteil der Brauchtumspflege ermögliche.